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Bau- und Ausstattungsbeschreibung
▪ Haus 1 ▪

 

 

01. Vorhandene Konstruktion - Rohbau

 

vorh. Fundamente: Stahlbeton
vorh. Bodenplatte: Stahlbeton
vorh. Kelleraußenwände: Stahlbeton
vorh. Geschossdecken: Stahlbeton
vorh. tragende Innenwände: Kalksandstein
vorh. tragende Außenwände: Bimssteinmauerwerk
vorh. Dachkonstruktion: Zimmermannsmäßiges Holz-Pfettendach
vorh. Dacheindeckung: Tonziegel
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02. Geplante Ausführung

 

Die vorgenannte Sanierung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Bautechnik, d.h. unter Berücksichtigung aller Auflagen und Bedingungen der Baugenehmigung sowie aller für das Bauwerk geltender öffentlich-rechtlicher Bestimmungen wie DIN-Vorschriften und sonstiger technischer Vorgaben.

 

Die Forderungen der EnEV werden weitestgehend eingehalten unter Berücksichtigung der Voraussetzungen eines Umbaus dieser Größenordnung. Ausnahmen hiervon bestehen in unkritischen Bereichen wie der fehlenden Dämmbarkeit der Außenwände der Tiefgarage aufgrund der Öffnungen zur Be- und Entlüftung.

 

03. Geplante Ausstattung

 

Wände:    
Nicht mehr benötigte Öffnungen in Mauerwerkswänden werden, sofern erforderlich mit Mauerwerk massiv geschlossen, mit der vorh. Bausubstanz verdübelt oder verzahnt und anschließend verputzt.

 

Gleiches gilt für Öffnungen in Brand- und Wohnungstrennwänden.

 

Neue Trennwände innerhalb der Wohnungen werden als Gipskartonständerwerkwände mit beidseitig doppelter Beplankung und Mineralfaserdämmstoff-Füllung in einer Dicke von 12,5 cm hergestellt und malerfertig gespachtelt. Die DIN-Bestimmungen hinsichtlich Brandverhalten und Schalldämmung werden eingehalten.

 

Verkofferungen von Steigeschächten oder Vorwandkonstruktionen werden mittels Gipskartonplatten auf Metallkonstruktionen hergestellt.

 

Rissgefährdete Bereiche werden mit Gewebeeinlagen überspannt.

 

Kellerabtrennungen:           

Die den Wohnungen fest zugeordneten Kellerräume werden mit Holz-latten-, Metallgitter- oder Gipskartonwänden abgetrennt.
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Sonstige Kellerwände:   

Brandabschnittwände sowie Wände zwischen unterschiedlichen Nutzungsbereichen werden in Kalksandsteinmauerwerk in erforderlicher Dicke hergestellt. Die Wandoberfläche bleibt als Sichtmauerwerkfläche bestehen (Fugenglattstrich).          

 

Soweit zulässig werden diese Brandabschnittwände in Trockenbau gemäß DIN hergestellt.
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Wandoberflächen:   

1) Bäder und WC-Räume

In Bädern werden die Wände im Bereich der sanitären Einrichtungsgegenstände (Wände an oder vor denen Waschtische, Toiletten oder Waschmaschinen vorgesehen sind sowie im Bereich der Wannen) bis Türhöhe weiß gefliest und erhalten als oberen Abschluss einen einfarbigen Fliesenfries in ca. 3 bis 5 cm Höhe (zur Ausstattung vgl. Musterwohnungen).

 

Im Duschbereich wird raumhoch gefliest.

 

Im Wannen- und Duschbereich werden einzelne Fliesenflächen dekorativ als Mosaik ausgeführt (siehe Musterwohnungen).

 

Alle anderen Wände der Badräume werden mit Glasfasertapete beklebt und weiß gestrichen.

 

Alle Anschlussfugen werden dauerelastisch in der Farbe der übrigen Fugen hergestellt.

 

Fliesengröße allgemein ca. 30 x 60 cm, abweichend in Teilflächen und Mosaiken (vgl. Musterwohnungen).

 

In Gäste-WCs werden die Wände im Bereich der Toilette und des Waschbeckens ca. 1,40 bis 1,50 m hoch  gefliest (je nach Fliesengröße). Die anderen Wände werden mit Glasfaser beklebt und weiß gestrichen. Glasfasertapeten gegen Aufpreis.

 

Teilflächen in Gäste-WC’s werden mit Mosaik aufgelockert (siehe Musterwohnungen).

 

2) Wohn- und Nebenräume sowie Küchen:

In Wohn- und Schlafräumen, in Dielen und Fluren werden die Wände verputzt, mit Rauhfaser beklebt und weiß gestrichen.
Glasfasertapeten gegen Aufpreis.

 

Küchen erhalten einen weißen Fliesenspiegel im Bereich der Arbeitsflächen. Sonstige Wandflächen in Glasfaser und weißer Anstrich.
Glasfasertapeten gegen Aufpreis.

 

In Neben- und Abstellräumen werden die Wände gespachtelt und erhalten einen weißen Anstrich.

 

3) Treppenhäuser und Hausflure:

In den Treppenhäusern und Hausfluren werden die Wände mit Glasfasertapeten beklebt und weiß gestrichen.
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Decken:   

Die Deckenflächen der Aufenthaltsräume, Bäder und Flure in den Wohnungen werden mit Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen.

 

Decken von Nebenräumen innerhalb der Wohnungen werden verputzt, gespachtelt und weiß gestrichen, gfls. mit Rauhfaser und weiß gestrichen.

 

In allgemein zugänglichen Fluren und Treppenhäusern werden die Decken gespachtelt und weiß gestrichen, gfls. mit Rauhfaser und weiß gestrichen.

 

In Bädern und Gäste-WC werden die Decken ca. 12 cm abgehängt und mit verchromten Einbauspots bestückt.

 

Fußböden:   

Der schwimmenden Zementestrichs wird in den gesamten Gebäuden entfernt und erneuert.

 

Bodenbeläge:   

In Wohn- und Schlafräumen sowie in Dielen und Fluren innerhalb der Wohnungen wird Fertigparkett mit einer Nutzschichtdicke von ca. 3,5 mm und min. 3 mm dicker Schaumstoffunterlage als Dämmung schwimmend verlegt. Voraussichtlich Fabrikat Moland, Loc-System oder gleichwertig (siehe Musterwohnungen).

 

Standard Holzart:
Eiche Schiffsboden, Mattlack, rustikal, 1. Wahl (siehe große Musterwohnung) oder andere Holzarten in identischem Preissegment.

 

Alternativ unter preislicher Abstimmung andere Böden, z.B. Parkett Holzart Kirsche, Schiffsboden, geölt, 1. Wahl (vgl. kleine Musterwohnung, mit Aufpreis gegen Standard 21,76 €/m2 brutto).

 

Alternativ, ohne Aufpreis Teppichböden z. B. Fabrikat „Opera Scala“, uni Velours oder „Opera Caruso“, melierter Velours. Farbtöne lt. Musterbuch.

 

Ca. 6 cm hohe Fußleisten rundum, weiß oder wenn gewünscht im Holzfarbton. Andere Leisten oder Farbtöne nach Abstimmung.

 

Abdeck- oder Übergangsschienen zur Anarbeitung an angrenzende Bodenbeläge und Dehnungsfugen werden in Messing oder Edelstahl ausgeführt.

 

Küchen, Bäder und WCs erhalten einen Bodenbelag aus keramischen Steinzeugfliesen im Farbton anthrazit, glänzend Fliesengröße 30 x 60 cm (siehe Musterwohnungen).

 

Balkone erhalten einen Hartholzbelag oder aber sind in Sichtbeton hergestellt und werden gestrichen.

 

Kellerräume erhalten einen glatten Estrichbelag, der mit spezieller Betonfarbe in grauem Farbton gestrichen wird. Alternativ Gussasphalt o.ä..

 

Der Fußboden der Tiefgarage besteht aus oberflächenfertigem Beton, der einen staubbindenden Anstrich erhält, voraussichtlich in lichtgrau. Altern. Gussasphalt.

 

Die Abgrenzung der Tiefgaragenstellplätze untereinander erfolgt durch Markierungsanstriche.

 

In den Treppenhäusern wird der vorhandene helle Natursteinboden (deutscher Marmor) auf Stufen und Podesten soweit möglich aufgearbeitet und geschliffen. Beschädigte Stellen werden durch gleichartigen Neubelag ersetzt.

 

Dies gilt bei Bedarf auch für größere Flächen. Die helle Naturbodenoptik soll beibehalten werden.
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Ausstattung der Nassräume:       

Hochwertige Ausstattung mit Badewannen und Duschtassen aus Acryl, WCs als Tiefspüler und Waschbecken aus Keramik, Kunststoff-WC-Sitz, alles in weiß lt. Bemusterung in den Musterwohnungen (alle renommiertes Markenfabrikat oder gleichwertig).

 

WCs und Waschtische jeweils in Vorwandinstallation.

 

Wannen und Duschtassen werden mit Schalldämmung eingebaut.

 

Ganzglasscheibe als Duschabtrennung mit Ganzglastür

 

Hochwertige verchromte Einhandarmaturen an Waschtischen und Badewannen sowie in der Dusche, wenn gewünscht mit Mischautomat gegen Aufpreis (alle renommiertes Markenfabrikat oder gleichwertig).

 

Weitere Ausstattung:

WC-Papier-Halter, Spiegel wie Musterwohnung, je ein Doppelhandtuch- sowie ein Badetuchhalter (letzterer, sofern Platz dafür vorhanden ist als Badheizkörper), alles in Edelstahl oder Chrom.

 

Waschmaschinenanschluss mit Absperrhahn, evtl. Stellfläche für Trockner (jeweils soweit Platz vorhanden).

 

Ausstattung der Küchen:       

Warm- und Kaltwasseranschluss, Abfluss und Spülmaschinen- sowie Waschmaschinenanschluss (soweit Platz vorhanden), jeweils einschl. Absperrmöglichkeit.

 

Sanitär- und Heizungsinstallation:       

Alle vorhandenen Frischwasser-, Abwasser- und Heizleitungen werden ausgebaut und erneuert. Die unter der Bodenplatte in den Tiefgaragen verlegten Abwasserrohre werden erhalten, um die Statik der Bodenplatte nicht zu schwächen.

 

Diese Leitungen werden untersucht mittels Kamera-Befahrung einschl. der gesetzlich geforderten Dichtheitsprüfung. Alle Abflussleitungen werden über Dach entlüftet.

 

Die außenliegenden Regenwasser-Fallleitungen werden wie z.Zt. vorhanden unterhalb der Keller-/Tiefgaragendecke ins Gebäude hineingeführt und an die vorhandenen Grundleitungen angeschlossen.

 

Abflussleitungen innerhalb der Bäder und die Fallrohre aus verstärkten schalldämmenden HDPE-Rohren (z.B. Geberit Silent DB20 oder gleichwertig).

 

Frischwasser-, Warmwasserzirkulation- und Heizleitungen werden mit Alu-Verbundrohren hergestellt.

 

Jede Wohnung erhält einen unter Putz eingebauten Heizkreisverteilerschrank, in welchem auch die Wärmemess-Einrichtungen Platz finden.

 

Die Vor- und Rücklaufleitungen aus Aluverbundrohr plus Dämm-schlauch werden vom Heizkreisverteilerschrank zum Heizkörper über den Rohfußboden verlegt.
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Elektrische Anlagen:           

Nach den gültigen Vorschriften des VDE und des Energieversorgers. Zähler und Hauptsicherungen sind im Zählerschrank im Erd- bzw. Untergeschosses untergebracht.  Unterverteilungen befinden sich innerhalb der Wohnungen. Alle Stromkreise sind durch Fehlerstromschutzschalter (FI) abgesichert.                

 

Sämtliche in den Häusern vorhandenen Elektroleitungen werden entfernt und ab Hausanschluss erneuert.

 

Ausstattung Elektrik:           

Hochwertige, weiße Schalter- und Steckdosenserien (alle renommiertes Markenfabrikat oder gleichwertig).

 

Telefon- und TV-Kabelanschluß in jeder Wohneinheit.

 

Wohnungsinterne Unterverteilung sternförmig in die einzelnen Räume per Netzwerkkabel = CAT 7 und Koaxial-Kabel Klasse A++, Impedanz 120 dB.

 

Je eine TV-Anschlussdose im Wohnzimmer, in Schlaf- und Kinderzimmer(n).

 

Anzahl der Steckdosen je Raum:

je 5 in Wohn- und Schlafräumen
je 2 in Dielen, Fluren und Bädern/Duschräumen
je 1 in WC‘s und Nebenräumen

 

8 Steckdosen je Küche einschl. separat abgesicherter Stromanschlüsse für Spülmaschine, Kühl-, Gefrier- und Mikrowellengerät etc. zuzüglich der 380-V Herdanschlussdose.

 

Anzahl der Deckenbrennstellen je Raum:

max. 2 in Wohnräumen
je eine in allen anderen Räumen

 

Kreuz- bzw. Wechselschaltungen nach Abstimmung.

 

In Bädern, Dusch- und WC-Räumen Deckeneinbau-spots verchromt in Abhangdecken, verdeckter Stromanschluss hinter den Spiegeln (alles siehe Musterwohnungen).

 

Auf Balkonen und Terrassen soweit möglich je eine spritzwassergeschützte Steckdose sowie eine Außenleuchte – beides von innen schaltbar.

 

Flur- und Treppenhausbeleuchtung:   

Einschalten über Taster oder Bewegungsmelder, Ausschaltung über Zeitsteuerung.
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Innentüren und Zargen: 

 

jeweils Holzwerkstoff, mit Weißlack beschichtet, Türen glatt, Zargenkanten gerundet. Standard gemäß ‚Tür-und-Zarge.de‘ oder gleichwertig.

 

Wohnzimmertüren als Ganzglastüren in o.g. Holzzargen, nicht satiniert. Wenn gewünscht klare oder satinierte Ganzglastüren zu anderen Räumen.

 

Türbänder und -griffe silberfarben in Edelstahloptik
Innentürschlösser mit Buntbartschlüsseln wie Musterwohnungen.

 

Wohnungseingangstüren:        

 

Holz, glatte Oberfläche, weiß, Zargenkanten gerundet

 

erhöhter Schallschutz, vierseitig Dichtungen (Standard wie vor bzw. gleichwertig)

 

Profilzylinderschloss als Teil der Haus-Schließanlage

 

Eingebaute, absenkbare Türbodendichtung Schallex RD. Zusätzliche Türfalzdichtung.

 

Schallschutz 42 dB Rw, p
Klimaklasse II
Standardmäßige 1-fach-Verriegelung
Dreifachverriegelung gegen Aufpreis (150,00 €/Tür)
einschl. eingebautem Türspion
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04. Technische Baubeschreibung

 

Außenwände:               

Vollwärmeschutz als Wärmedämmverbundsystem mit einer Dämmschicht aus expandierten Polystyrol-Hartschaumplatten WLG 035 in einer Dicke von 160 mm, nach DIN 18164 aufgeklebt und press gestoßen incl. zusätzlicher mechanischer Befestigung mit Tellerdübeln und einem Armierungsgewebe zur Putzaufnahme.

 

Dämmstoff-Brandverhalten:               

B1 schwer entflammbar nach DIN 4102

 

Ein Brandriegel aus Mineralfaserdämmstoffen (zwischen den Fenstern 1. und 2. Obergeschoss).

 

Oberputz als Scheibenputz (glatt) mit einer Körnung von 0,2 bis 0,3 mm, Farbton weiß. Zusätzlicher Außenanstrich als Schutzanstrich in weiß oder hellgelb nach Festlegung durch den Bauherrn.

 

Evtl. Lüftungsöffnungen in der Fassade erhalten Insektenschutzgitter.

 

Dehnungsfugen werden dauerelastisch verfugt.

 

Anschlüsse an angrenzende Baukörper mittels Kompriband.

 

Perimeterdämmung von OK Bürgersteig bis UK Fassadendämmung.

 

Zur Vermeidung von Nachbarstreitigkeiten sowie aus konstruktiven Gründen (Regenfallrohre) erfolgt die Fassadendämmung im rückwärtigen Teil des Helaweges (Haus 1) bzw. im rückwärtigen Teil der Brechtelstraße (Haus 2) als fachgerecht ausgeführte Innendämmung mit vorgesetzter GK-Verkleidung.
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Fenster:               

Kunststoff-Fenster aus PVC-Profilen als Mehrkammersystem mit korrosionsgeschützten Stahleinlagen im Rahmen und in den Flügeln.

 

Farbe innen und außen weiß
Dichtungen grau, Bautiefe 74 mm
Verglasungsaufbau 4/12/4/12/4 mm
UW-Wert 0,94 W/m K nach DIN EN ISO 10077-1

 

Unterlichter VSG 8 mm, innen und außen, im Erdgeschoss satiniert, Verglasungsaufbau 8/12/8mm.

 

Qualitätsfensterbeschläge mit integrierter Fehlschaltsicherung, 2 x Pilzkopfverriegelung und 1 x gegenläufige Pilzkopfverriegelung (alles siehe Musterwohnungen).

 

Rolläden:               

Außen auf eine Rahmenerhöhung auf die Fenster aufgesetzter Rolladenkasten mit elektrisch betriebenen Kunststoffrolläden.

 

Dachflächenfenster:           

Klapp-Schwingfenster, bestehend aus Holzkern mit nahtloser Kunststoff-umhüllung; Öffnungswinkel 45° (Klappfunktion), zum Putzen um 180° schwenkbar, hohe Wärmedämmeigenschaft. Anordnung lt. Zeichnung.

 

Fensterbänke:               

Außen Aluminiumfensterbank, weiß beschichtet, unterseitig Antidröhn-Schalldämmung.

 

Seitliche Aufkantung als Putzanschluss.

 

Bei Fenstern, die nicht bodentief sind, innen mit Melamin-Harz beschichtete Holzwerkstoff-Fensterbänke, vorne rund abgekantet, ebenfalls in weiß.
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Hauseingangstüranlagen:       

Aluminium-Glas-Konstruktion im Farbton weiß mit Glasfeldern aus Isolierverglasung mit Verbundsicherheitsglas (VSG) innen und außen.

 

3-fach-Verriegelung, E-Öffner mit Tagesentriegelung, Obentürschließer GEZE mit Gleitschiene, zusätzliche Sicherungen an der Bandseite.

 

Profilzylinder mit Not- und Gefahrenfunktion.

 

Bei ausreichendem Platz integrierte Briefkastenanlage, Klingel- und Wechselsprechanlage. Evtl. und bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen Videosprechanlage. Türöffner an den Wohnungstüren. Zusätzliche Klingel an den Wohnungstüren.

 

Heizung:   

Anschluss an das Fernheiznetz der Stadtwerke Heidelberg (hier wird der Einsatz von ≥ 20% regenerativer Energie von den Stadtwerken Heidelberg garantiert).

 

Der Forderung der Baugenehmigung zum Einsatz eines Anteils von ≥ 20 % regenerativer Energien wird damit entsprochen.

 

Ausreichend große zentrale Warmwasserspeicher im Untergeschoss.
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Gasanlagen:

Gasanschluss ist nicht vorgesehen.

 

Heizkörper:               

Stahlheizkörper, einbrennlackiert, weiss, mit Qualitäts-Thermostatventilen, wie in den Musterwohnungen ausgestellt. Größe nach Wärmebedarfsberechnung.

 

Wärme- und Wasserverbrauch:   

Sowohl der Wärme-, als auch der Kalt- und Warmwasserverbrauch werden über Wärme- und Wasserzähler innerhalb der einzelnen Wohnungen gemessen und einmal jährlich erfasst.

 

Die Abrechnung der Heizungs- sowie der Warm- und Kaltwasserverbrauchskosten wird durch ein vom Verwalter beauftragtes Fremdunternehmen durchgeführt und den Nebenkostenabrechnungen hinzugefügt.
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Aufzüge:               

Je Haus ist ein Personenaufzug vorhanden, der modernisiert wird. Kabinenausstattung und die Technik werden erneuert. Jedes Haus bekommt einen zusätzlichen Aufzug sowie einen Zugang vom Treppenhaus zur TG.

 

Die Aufzüge werden 6 Haltestellen bekommen (TG, Straßenniveau, EG., 1. OG., 2. OG., DG.)

 

Tragfähigkeit  450 kg oder 6 Personen.

 

Innenwandverkleidung Edelstahl, gebürstet, eine Wand verspiegelt.
Beleuchtung  mittels Einbaustrahlern mit Warmlicht.
Nothalt und Alarmknopf.

 

Aufschaltung des Notrufs zur Wartungsfirma oder direkt zur Feuerwehr möglich.

 

Jeder Aufzugschacht erhält eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von 2,5% der Fahrschachtgrundfläche, jedoch mindestens 0,1 m².

 

Aufzugunterfahrten erhalten glatte Wand- und Bodenoberflächen mit staubbindendem Anstrich.
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Lüftung:   

Innenliegende Bäder, WCs und Abstellräume werden mechanisch entlüftet mit Einzellüftern einschl. Nachlaufzeit.

 

Fabrikate: Helios, Maico, Trox oder gleichwertig.

 

Zuluft durch Nachströmung. Ggfls. schallgedämmte Nachströmelemente in den Fenstern der Wohn- und Schlafräume.

 

Die vertikale Luftführung erfolgt in Schächten mittels Wickelfalzrohr. Brandschutzmanschetten in Deckendurchführungen.

 

Die innenliegenden Treppenhäuser werden über ausreichend dimensionierte Dachflächenfenster entlüftet, die gleichzeitig auch als Rauchabzug dienen. Die Belüftung der Treppenhäuser erfolgt durch Nachströmung im Bereich der Hauseingangstüren.

 

Der Rauchabzug ist elektrisch vom Erdgeschoss und vom obersten Geschoss zu bedienen.

 

Die Belüftung der Treppenhäuser erfolgt durch Nachströmung im Bereich der Hauseingangstüren.

 

Die Tiefgaragen verfügen über eine natürliche Be- und Entlüftung über nicht verschließbare Fenster an der Gebäudeaußenseite und die Garagentore.

 

Sofern die Genehmigungsbehörden für die Tiefgaragen eine mechanische Lüftungsanlage vorschreiben sollten, wird diese im Rahmen der Umbaumaßnahmen eingebaut.
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Balkone:               

Alle zum Innenhof gelegenen Wohnungen, mit Aus-nahme der Erdgeschoßwohnungen, erhalten Balkone als vorgestellte Stahlkonstruktionen.

 

Belag: Holz, wie Musterwohnung. Wasserführender Untergrund Beton auf Dämpfungsstreifen oder gleichwertige Abdichtung.
Die Stahlkonstruktion einschl. aller Balkongeländer ist feuerverzinkt.

 

Die Wohnungen in den Dachgeschossen erhalten Balkone, die in die Dachflächen intergriert (eingeschnitten) sind.

 

Belag: Holz, wie Musterwohnung.

 

Geländer: Stahl, feuerverzinkt oder Edelstahl. Strassenseitige Balkone erhalten eine Dämmung von unterseitig 10, Aussenkante umlaufend 8 und oberseitig 4 cm.

 

Terrassen:               

Die zum Innenhof gelegenen Erdgeschosswohnungen erhalten optisch abgetrennte Terrassenbereiche zur Sondernutzung mit Sondernutzungsrecht. Die Pflege dieser Bereiche obliegt den jeweils Nutzungsberechtigten.

 

Terrassenbelag Holz, Ausführung und Qualität wie in der kleineren Musterwohnung.

 

Die Terrassen werden abgetrennt durch immergrün bepflanzte rechteckige Pflanzgefäße in Terracotta-Optik.
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Innenhöfe:               

Die nicht durch Sondernutzungsrecht abgetrennten Bereiche der Innenhöfe sind Gemeinschaftseigentum ohne Sondernutzungsrechte und sollen von allen Bewohnern genutzt werden können.

 

Der gesamte Belag der Innenhöfe wird aufgenommen und einschl. der Terrasseneinläufe entsorgt und einschl. der Abdichtung erneuert.

 

Im Bereich der EG-Terrassen wird ein Holzbelag aufgebracht (siehe Musterwohnung), die Restfläche erhält einen Plattenbelag 40/40/4 cm aus Beton oder Natursteinsplit auf Abstandhaltern.

 

Die Innenhöfe werden gärtnerisch gestaltet mit bepflanzten Kübeln bzw. Pflanzgefäßen und erhalten verwitterungsfeste Einzelsitzgruppen aus Werkstein, wetterfestem Stahl o.ä., die von allen Bewohnern und deren Gästen genutzt werden können.

 

Die Gesamtfläche der innenliegenden Gemeinschafts-terrassen/-höfe wird gegen die Nachbargrundstücke ebenfalls durch immergrün bepflanzte rechteckige Pflanzgefäße in Terracotta-Optik abgeschirmt.

 

In den Gemeinschafts-Außenanlagen werden nach unten gerichtete, schwach leuchtende Außenleuchten montiert. Anzahl und Lage bestimmen sich nach der Außenplanung des Architekten.

 

Die Pflege der Innenhöfe erfolgt durch den von der Verwaltung beauftragten Gärtner/Hausmeister.

 

Weiterhin wird je Objekt eine in der Baugenehmigung geforderte Kinderspielfläche eingeplant, im Haus 2 nach Möglichkeit auf der unteren Ebene.

 

Weiteres siehe unter ‚Tiefgaragen‘ bzw. ‚Außenanlagen/Spielplätze für Kleinkinder‘.
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Abstellräume:               

Zu jeder Wohnung gehört ein in der Teilungserklärung fest zugeordneter Abstellraum im Keller, der entweder mit Mauerwerk oder aber durch eine Zaunkonstruktion von den Nachbarräumen abgetrennt ist und über ca. 6 qm Nutzfläche verfügt.

 

Jeder Kellerraum erhält eine Deckenbrennstelle und eine Steckdose, aufgeschaltet auf den Stromzähler der jeweiligen Wohnung.

 

Wasch- und Trockenräume:       

Jede Wohnung erhält in der Küche oder im Bad entsprechend der baulichen Möglichkeiten Anschlüsse für eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner.

 

Zusätzlich werden im Kellergeschoss Wasch- und Trockenräume vorgesehen, mit einer Anzahl fest zuzuordnenden Waschmaschinen- und Trocknerplätzen mit jeweils verschließbaren Strom- und Wasserzählern, welche abrechnungstechnisch dem jeweiligen, fest bestimmten Nutzer zugeordnet werden.

 

Diese Waschmaschinen und Trocknerplätze stehen vorrangig den Wohnungen zu, in denen Waschmaschinen- und Trockneranschlüsse aus Platzgründen nicht hergerichtet werden können. Solche Plätze werden durch Beschilderung den jeweiligen Wohnungen zugeordnet.

 

Weitere vorhandene Waschmaschinen- und Trocknerplätze können durch den Verwalter frei vergeben werden.

 

Es obliegt dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft, ob  diese  Nutzung, abgesehen von den gemessenen Wasser- und Stromverbräuchen kostenlos ist oder durch eine Mietzahlung abgegolten werden soll.

 

Außerdem werden im Kellergeschoss, jeweils in der Nähe der Treppen und Aufzüge Trockenräume (je Objekt ca. 20 – 30 qm) eingebaut, in welchen die Wäsche konventionell auf der Leine getrocknet werden kann.
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Tiefgaragen:               

Im Kellergeschoss beider Häuser gibt es insgesamt 77 Tiefgaragenplätze, d.h. je einen Platz pro Wohneinheit.

 

Die Einstellplätze sind nicht von vorn herein bestimmten Wohnungen   zugeordnet. Evtl. nicht verkaufte Plätze werden an Wohnungseigentümer als Zweitplatz oder extern verkauft.

 

Die Tiefgaragen verfügen auf Grund behördlicher Vorschriften über eine ständige Mindestbeleuchtung als Notbeleuchtung.

 

Die Gesamtbeleuchtung wird durch Bewegungsmelder ein- und durch Zeitschalter wieder ausgeschaltet.

 

Die Bezeichnung der Stellplätze erfolgt durch Markierungen auf den Stellplatzrückwänden bzw. an angrenzenden Stützen.

 

Der Boden ist betonrauh gestaltet.

 

Die TG-Decken erhalten eine zusätzliche Abdichtung aus Bitumenschweißbahn und fachgerecht eingedich-tete neue Terrasseneinläufe.

 

Die Tiefgaragendecke erhält eine Betonsanierung und wird anschließend unterseitig gedämmt.

 

Garagentore:               

Die Tiefgaragen sollen - nach noch zu erfolgender Lüf-tungsbedarfsberechnung- die natürliche Be- und Entlüf-tung beibehalten und es werden die Garagentore in Form von verzinkten Gitter-Roll- oder Sektionaltoren ausgeführt, die eine permanente Zu- und Abluft gewährleisten.

 

Die Öffnung der Tore erfolgt von außen über Schlüssel-schalter, die Schließung über Lichtschranke, Zeitschalt-uhr oder Zugschalter.

 

Von innen werden die Tore über Zugschalter geöffnet, mit automatischer Schließung.

 

Sollte eine mechanische Lüftung der Tiefgarage erfor-derlich sein, werden die vorhandenen Lüftungs-öffnungen transparent geschlossen und die Garagen erhalten wärmegedämmte, vertikal verlaufende Sektionaltore, außerhalb mit Schlüsselschalter zum Öffnen.

 

Im Haus Lindenweg 9/1 ist möglicherweise eine zusätzliche brandschutztechnische Unterteilung der Tiefgarage durch ein lichtschrankengesteuertes Feuerschutztor notwendig (nur auf Anforderung der zuständigen Behörden).
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Blitzschutz:               

Sofern behördlicherseits gefordert, erhalten beide Gebäude eine Blitzschutzanlage. Bisher ist dies nicht gefordert.

 

Entwässerung:               

Entsprechend der Entwässerungsplanung in das Kanalnetz der Stadt Heidelberg wie vorhanden.

 

Regenentwässerung über außen liegende Fallrohre, deren  Lage der vorhandenen Regenentwässerung entspricht.
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Maßnahmen zu Gunsten Behinderter:       

Alle vier Aufzüge fahren die Eingangsebene (Bürgersteig) und alle weiteren Ebenen an. Somit sind 71 von insgesamt 75 Wohnungen barrierefrei zu erreichen.

 

Duschtassen werden bodengleich oder aber entsprechend der vorhandenen baulichen Verhältnisse annähernd bodengleich eingebaut.

 

Küchen und Bäder werden auf Wunsch und gegen Mehrkosten behindertengerecht gebaut, d.h. Waschtischunterfahrt, Abstellplatz für den Rollstuhl im Bereich der Toilette in einem der Bäder, bodengleiche Dusche, Küchenanschlüsse entsprechend der behindertengerechten Einbaumöbel.
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Außenanlagen/Spielplätze für Kleinkinder:

In den Innenhöfen wird eine Spielfläche für Kleinkinder eingerichtet, bestehend aus Sandkasten mit umlaufender Sitzfläche für Kinder, einem Wackelgerät und einer Bank aus wetterfestem Stahl.

 

Die Auswahl und Anzahl erfolgt in Abstimmung zwischen dem Käufer, dem Bauherrn und dem Architekten.

 

Die Lage der Kinderspielplätze und die Gestaltung der sonstigen Gemeinschafts-Außenflächen, Erhalt der Teichanlagen u.a. kann im weiteren abgestimmt werden. Die vorhandenen Teiche werden aus statischen Gründen entfernt.

 

Fahrradkeller:

In beiden Häusern sind Fahradkeller eingeplant, die über die Tiefgaragenrampen problemlos zu erreichen sind.

 

Kinderwagenabstellplätze:       

Sind auf Grund der Anzahl der geplanten Aufzüge nicht geplant, können jedoch nach Abstimmung in den Tiefgaragen bzw. Fahrradkellern eingerichtet werden.
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Müll-Lagerung:           

In den dafür vorgesehenen Müllräumen im Untergeschoss. Die Müllräume werden natürlich belüftet und erhalten eine mechanische Entlüftung.

 

Sonstiges:               

Auf die zugehörigen Bauzeichnungen wird ausdrücklich verwiesen.

 

Alle Zeichnungen sowie alle Angaben in dieser Baubeschreibung sowie in etwaigen diesbezüglichen Verkaufs- und Vertragsunterlagen wurden mit größter Sorgfalt angefertigt. Vollständige Fehlerfreiheit kann dennoch nicht garantiert werden.

 

Änderungen oder Ergänzungen aufgrund behördlicher Vorschriften oder Auflagen bzw. technischer Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten.

 

In den Plänen oder Verkaufsunterlagen eingezeichnete Einrichtungsgegenstände, Bepflanzungen oder Dekorationen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind, soweit nicht in der Baubeschreibung erwähnt, nicht Bestandteil des Lieferumfanges.

 

Durch Sonderwünsche entfallene Wohnflächen berechtigen nicht zu einer Kaufpreisminderung gegenüber den Quadratmeterangaben der vertraglich vereinbarten Wohngrundrisse.

 

Gleiches gilt für Abweichungen in der zulässigen Bautoleranz.

 

Abweichungen im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie der Bauausführung auf der Grundlage konkreter Angaben durch Statiker, HLS- und Elektroplanung gegenüber der Verkaufsplanung sind zulässig, soweit sie keine wesentliche Wertminderung darstellen.

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Korrekturen aus technischen Gründen jederzeit vorbehalten. Ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen.
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